Zertifizierter Arbeitsschutz nach ArbSchG & DGUV Vorschrift 1
Positionierung & Zielgruppe
Wir unterstützen Sie bei der systematischen Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz – von mechanischen Risiken über Gefahrstoffe bis hin zu psychischen Belastungen. Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 und wird von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit geprüft.
Rechtssichere Umsetzung für Ihren BetriebUnsere praxisnahen Schulungen richten sich an Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter in technischen Berufen. Die Inhalte decken die Pflichtunterweisungen nach ArbSchG ab, inklusive Brandschutz, Erste Hilfe und spezifische Gefahren in der Bau- und Architekturbranche. Jede Schulung wird mit einer Teilnahmebescheinigung dokumentiert.
Nachweisbare Qualifikation für Ihr TeamWir führen unabhängige Audits zur Überprüfung Ihrer Arbeitsschutzorganisation durch. Dabei prüfen wir die Einhaltung der DGUV Vorschriften, die Wirksamkeit Ihrer Schutzmaßnahmen und die Vollständigkeit der Dokumentation. Nach dem Audit erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Transparente Prüfung mit messbaren ErgebnissenDie nachfolgenden Erläuterungen dienen der Klarstellung und vermeiden Fehlinterpretationen im Kontext der betrieblichen Arbeitsschutzberatung nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.
Jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten ist nach §5 ArbSchG verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu dokumentieren. Das gilt auch für Ingenieurbüros und technische Dienstleister.
Nach DGUV Vorschrift 1 ist die Unterweisung mindestens einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Bei neuen Arbeitsmitteln, Tätigkeiten oder nach einem Unfall ist eine sofortige Wiederholung erforderlich.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro, bei vorsätzlicher Gefährdung sogar Freiheitsstrafen. Zudem haften Führungskräfte persönlich, wenn sie ihre Pflichten nicht delegieren und kontrollieren.
Ja, wenn Sie mehr als 20 Beschäftigte haben oder besondere Gefährdungen bestehen. Wir beraten Sie zur Auswahl und Qualifikation nach DGUV Vorschrift 1 und unterstützen bei der Bestellung.