Zertifizierter Arbeitsschutz nach ArbSchG & DGUV Vorschrift 1

Ihr Partner für betriebliche Sicherheit und Compliance

Maßgeschneiderte Schulungen und Audits für Ingenieurbüros und technische Dienstleister – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur rechtskonformen Dokumentation.
Sicherheitsbeauftragter bei einer Unterweisung in einer Industriehalle
250+zertifizierte Unternehmen
98 %Prüfungsquote bestanden
15+Jahre Erfahrung
4,9Kundenbewertung (Ø)

Positionierung & Zielgruppe

Ihr Partner für Arbeitsschutz und Compliance

Wir sind ein technischer Dienstleister mit Fokus auf die betriebliche Sicherheit nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. Unsere Kunden sind Ingenieurbüros, Industriebetriebe und Unternehmen, die ihre gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz rechtskonform umsetzen müssen. Wir bieten keine allgemeine Beratung, sondern spezifische Prüfungen, Schulungen und Audits für die Gefährdungsbeurteilung und Unfallverhütung.

Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG

Wir unterstützen Sie bei der systematischen Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen am Arbeitsplatz – von mechanischen Risiken über Gefahrstoffe bis hin zu psychischen Belastungen. Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 1 und wird von unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit geprüft.

Rechtssichere Umsetzung für Ihren Betrieb

Unterweisungen & Sicherheitstrainings

Unsere praxisnahen Schulungen richten sich an Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter in technischen Berufen. Die Inhalte decken die Pflichtunterweisungen nach ArbSchG ab, inklusive Brandschutz, Erste Hilfe und spezifische Gefahren in der Bau- und Architekturbranche. Jede Schulung wird mit einer Teilnahmebescheinigung dokumentiert.

Nachweisbare Qualifikation für Ihr Team

Compliance-Audits & externe Prüfungen

Wir führen unabhängige Audits zur Überprüfung Ihrer Arbeitsschutzorganisation durch. Dabei prüfen wir die Einhaltung der DGUV Vorschriften, die Wirksamkeit Ihrer Schutzmaßnahmen und die Vollständigkeit der Dokumentation. Nach dem Audit erhalten Sie einen detaillierten Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen.

Transparente Prüfung mit messbaren Ergebnissen

Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss

Die nachfolgenden Erläuterungen dienen der Klarstellung und vermeiden Fehlinterpretationen im Kontext der betrieblichen Arbeitsschutzberatung nach ArbSchG und DGUV Vorschrift 1.

Häufige Fragen

Antworten zu Ihren Pflichten im Arbeitsschutz

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten ist nach §5 ArbSchG verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu dokumentieren. Das gilt auch für Ingenieurbüros und technische Dienstleister.

Wie oft muss die Unterweisung wiederholt werden?

Nach DGUV Vorschrift 1 ist die Unterweisung mindestens einmal jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Bei neuen Arbeitsmitteln, Tätigkeiten oder nach einem Unfall ist eine sofortige Wiederholung erforderlich.

Was passiert bei Verstößen gegen das ArbSchG?

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro, bei vorsätzlicher Gefährdung sogar Freiheitsstrafen. Zudem haften Führungskräfte persönlich, wenn sie ihre Pflichten nicht delegieren und kontrollieren.

Brauche ich einen externen Sicherheitsbeauftragten?

Ja, wenn Sie mehr als 20 Beschäftigte haben oder besondere Gefährdungen bestehen. Wir beraten Sie zur Auswahl und Qualifikation nach DGUV Vorschrift 1 und unterstützen bei der Bestellung.

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